Bitte hört auf, Angst und damit Hass zu schüren!

von Renato Pfeffer

Die Erweiterung der Antirassismusstrafnorm polarisiert. Es wird Angst vor möglichen Folgen einer Annahme verbreitet. Mit dieser Angst wird – bewusst oder unbewusst – wiederum Hass gegenüber politischen Strömungen und Menschengruppen geschürt. Hass oder Wut gegenüber denjenigen Personen, die den Christen durch dieses Gesetz angeblich die freie Meinungsäusserung wegnehmen wollen. Ein beliebtes Motiv: sich selbst zum Opfer, zum Märtyrer machen und so politisch Profit schlagen. Aber was steckt wirklich hinter diesen Ängsten? Sind sie berechtigt?

Klar: man könnte zur Beantwortung dieser Frage wieder Rechts-Professoren von beiden Seiten fragen – die natürlich auch nicht unvoreingenommen sind. Ich möchte dazu keine Behauptung machen, sondern ganz einfach eine Frage stellen. Die Frage ist einfach zu beantworten. Aber vorher eine Beobachtung:

Die Bibel, der Tenach und auch der Koran bezeugen ein monotheistisches Gottesbild. Es gibt nach der Überzeugung der drei monotheistischen Religionen nur einen Gott. Die jeweils anderen Religionen sind nach diesen Ansichten falsch oder gar Sünde. Alle drei Religionen haben in ihren Schriften Textpassagen, welche sich nicht nur gegen eine andere Religion, sondern auch gegen andere Rassen oder Ethnien äussern.
Die Antirassismusstrafnorm ist seit 1995 gültig und hatte bisher die Religion, die Rasse und die Ethnie als Kriterien. Niemand darf zu Hass oder Diskriminierung gegen eine Religion, Rasse oder Ethnie ausrufen.
Beobachtung: Keine Kirche, keine jüdische Gemeinschaft und keine muslemische Gruppe in der Schweiz wurden in den letzten 25 Jahren bestraft, weil sie sagten, Gott sei der alleinig wahre Gott. Keine Pfarrperson, kein Rabbi oder Imam wurden bisher bestraft, weil sie sagten, die anderen Religionen seien falsch. Keine Pfarrperson, kein Rabbi und kein Imam wurden verurteilt, weil sie sich weigerten, andersgläubige Paare zu trauen. Keine christliche Schneiderin wurde verurteilt, weil sie sich weigerte, ein Kopftuch oder gar ein Gebetsteppich für Muslime anzufertigen. Weder die Bibel noch der Tenach noch der Koran wurden zensiert und niemand musste sich öffentlich von diesen Aussagen in der Bibel, im Tenach oder im Koran distanzieren.

Wir stimmen über die Erweiterung der Antirassismusstrafnorm um ein weiteres, viertes Kriterium ab: die sexuelle Orientierung (wozu nicht nur Homosexualität, sondern auch Heterosexualität gehört).

Und jetzt meine Frage: Warum soll ein Gesetz, das bereits 25 Jahre angewendet wird, bei einem vierten Kriterium plötzlich anders angewendet werden als bei den ersten drei Kriterien?


Renato Pfeffer

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