Worum es bei der «Eheschutz-Initiative» geht – und worum nicht
von Renato Pfeffer
Worum es bei der «Eheschutz-Initiative» geht – und worum nicht

Oft liest man die letzten Tage auf Social-Media usw, dass es bei der «Eheschutz-Initiative» um das Öffnen der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geht, welches die Initianten verhindern wollen. Das ist schlichtweg falsch und bedarf einer deutlichen Korrektur.
Die Ehe ist bereits im Zivilgesetz als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert. Dieses Gesetz gibt es schon lange und es hat für die ganze Schweiz, also auch den Kanton Zürich, Gültigkeit. Die Initianten wollen diese Definition in die Kantonsverfassung einfügen, wo sie nur für den Kanton Zürich Gültigkeit hätte.
Ein «Ja» zu dieser Initiative verhindert also gar keine Öffnung der Ehe, weil eine solche Öffnung gar nicht zur Abstimmung steht. Im ZGB bleibt die Ehe weiter als zwischen Mann und Frau definierte Verbindung bestehen. Und selbst wenn die Ehe in Zukunft durch einen Volksentscheid geöffnet werden sollte, hätte diese «Eheschutz-Initiative» keine Bedeutung, weil das Bundesrecht dem Kantonalen Recht übergeordnet ist.
Ein «Nein» zu dieser Initiative bewirkt, dass die Gesetze weiter so gelten wie bisher: Im ZGB wird die Ehe als zwischen Mann und Frau geschlossene Verbindung definiert. Es haben weiterhin alle Kantone die gleichen Gesetze für die Ehe.
Die Initiative bewirkt keinen Schutz der Ehe, aber sie setzt eine Minderheit unter Beschuss, der die Verantwortung für die Ehe-Probleme übertragen wird. Die politischen oder juristischen Probleme der Ehe sind bekannt: Die Ehen werden finanziell stark belastet durch Besteuerung und finanziell benachteiligt durch die Rente. All die gesellschaftlichen Probleme wie die hohe Scheidungsrate (ist übrigens rückläufig in Zürich), dass man in der Regel älter heiratet oder dass betrogen wird, können gesetzlich nicht geändert werden. In diesen Punkten sind die Gefahren der Ehe zu finden. Und durch diese Initiative gibt man – bewusst oder unbewusst – die Schuld an diesem Scheitern einer Minderheit. Man gibt die Schuld den Männern oder Frauen, die sich nicht auf eine gegengeschlechtliche Beziehung einlassen wollen, weil sie eine solche nicht führen können.
Und hier geht es nicht anders, als «STOPP» zu rufen! Liebe Initianten, liebe Bürgerinnen und Bürger: Die Initiative hat keine juristischen Folgen – in keine Richtung! Aber sie hat emotional sehr grosses Potential zu verletzen: Ein «Ja» ist ein schiessen auf eine Minderheit, die nichts für das Scheitern der Ehen kann. Ein «Nein» heisst: die Verantwortung selbst wahr zu nehmen, gesunde Beziehungen zu führen und andere darin zu unterstützen.